Förderungen

Welche Förderungen sind möglich?

Wird überschüssiger Strom ins Stromnetz eingespeist, erhält man dafür eine Vergütung nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Abhängig von der Höhe des Vergütungssatzes pro Kilowattstunde. Dies hängt von der Anlagengröße und von dem Monat der Inbetriebnahme ab. Dieser Vergütungssatz wird ab dem Jahr der Inbetriebnahme und noch weitere 20 Jahre gezahlt.

Die Vergütung muss nicht im Voraus extra beantragt werden. Der Netzbetreiber ist dazu verpflichtet, den erzeugten Strom abzunehmen und entsprechend den gesetzlichen Vergütungssatz zu bezahlen. Voraussetzung hierfür sind jedoch einige bestimmte technische Eigenschaften der Anlage sowie die Anmeldung im Marktstammdatenregister.

Manche Kommunen oder Bundesländer bieten ebenfalls Zuschüsse für PV-Anlagen an. Hier kann sich an den örtlichen Energieberater oder Klimaschutzmanager gewandt werden, die normalerweise die Details und Möglichkeiten kennen.

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